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SWK 6, 15. Februar 1996, Seite 163

Verzugszinsen als Schadenersatz

StB Gerhard Gaedke und Wolfgang Khun

Im zur umsatzsteuerrechtlichen Behandlung der Zinsen (GZ 09 4501/81-IV/9/95, AÖFV 253/1995, SWK-Heft 30/1995, Seite A 645 f.) werden Verzugszinsen als Zinsen aufgrund einer Kreditvereinbarung nach § 6 Abs. 1 Z 8 lit. a UStG 1994 unecht steuerfrei gestellt. Nach Ruppe kann es keinen Unterschied machen, ob Verzugszinsen im Zusammenhang mit einer Mahnklage – auch über die gesetzlichen Zinsen hinaus in nachgewiesener Höhe – als Schadenersatz zugesprochen werden oder von vornherein die Schadenersatzforderung für den Verzugsfall anerkannt wird und etwa durch "Allgemeine Geschäftsbedingungen" Verzugszinsen in bestimmter Höhe vereinbart werden. Herr MR Mag. Scheiner stellt in Aussicht, die Erlaßaussage zu überprüfen. Betreffend Mahngebühren oder sonstige Mahnkosten im Zusammenhang mit dem Mahnverfahren wurde klargestellt, daß diese Zahlungen nicht als Entgelt im umsatzsteuerrechtlichen Sinn zu verstehen und daher Schadenersatz sind. Diesbezüglich wird auch auf die Rechtslage in Deutschland verwiesen (Abschnitt 3 und 149 UStR).

Zur Abgrenzung wird festgehalten, daß "vereinbarte Zinsen" aufgrund einer Kreditvereinbarung demnach insbesondere beim sogenannten Ratenkauf oder beim Mietkauf anfallen wer...

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