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SWK 6, 15. Februar 1996, Seite 160

Wegfall einer Darlehensverbindlichkeit und Betriebsaufgabe

24 EStG 1988)

(BMF) – Nach Ansicht des Bundesministeriums für Finanzen ist der aus dem Wegfall einer Verbindlichkeit resultierende Vermögensvorteil als Teil des aus Anlaß einer Betriebsaufgabe zu ermittelnden Aufgabegewinnes im Sinne des § 24 EStG 1988 anzusehen, wenn zwischen der Entstehung dieses Vermögensvorteiles und der Betriebsaufgabe ein enger zeitlicher und wirtschaftlicher Zusammenhang besteht (vgl. Quantschnigg/Schuch, Handbuch, § 24, Tz. 107 und die dort genannte Judikatur).

Ein wirtschaftlicher Zusammenhang wird in Fällen anzunehmen sein, in denen sowohl die Entstehung des außerordentlichen Ertrages als auch die Aufgabe des Betriebes im selben Ereignis wurzelt (z. B. Zerstörung wesentlicher Betriebsanlagen ist ursächlich sowohl für die Betriebsaufgabe als auch für die – dem Aufgabegewinn zuzuordnende [BFH BStBl. 1982, 707] – Versicherungsleistung) und keine anderen Gründe für die Betriebsaufgabe maßgeblich sind, als jene, die mit dem den Vermögensvorteil auslösenden Ereignis wirtschaftlich verbunden sind.

Im anfragegegenständlichen Fall führt die vorzeitige Vertragsauflösung zu einem aus dem gleichzeitigen Wegfall einer Darlehensverbindlichkeit resultierenden Vermögensvorteil. Wird in zeitlichem...

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