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VwGH: Unionsrechtliche Fragen des Liquiditätsverbunds nach § 27a BWG bereits hinreichend geklärt
§ 27a BWG; Art 133 Abs 4 B VG
Durch das Erk (ÖBA 2015/205, 468) ist bereits klargestellt, dass die Regelung des § 27a BWG nach Ansicht des VwGH eine zulässige Beschränkung der Kapitalverkehrsfreiheit darstellt; maW: Die Bestimmung ist unionsrechtskonform. Diese Frage ist daher keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B VG (mehr).
Strafbemessungen sind einzelfallbezogene Abwägungen und stellen daher grundsätzlich keine Rechtsfrage von grundsätzlicher Bedeutung iSd Art 133 Abs 4 B VG dar.
(ebenso Ra 2017/02/0119 vom selben Tag)