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VfGH: Genehmigungsverfahren GewO
•Keine Bedenken gegen das vereinfachte Genehmigungsverfahren nach § 359 b GewO 1994 - (§ 359 b GewO 1994)
Keine Verletzung des Gleichheitsgrundsatzes dadurch, daß eine Beteiligung der Nachbarn als Parteien nicht vorgesehen ist. (Abweisung des Aufhebungsantrages des VwGH)
(, V 158/95)