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SWK 29, 10. Oktober 1996, Seite 097

Gebrauchsabgabe Wien

Für die Bewilligung der Überdachung einer öffentlichen Straße in Wien ist eine einmalige Gebrauchsabgabe und eine jährliche Gebrauchsabgabe zu entrichten - (§ 10 Wr. Gebrauchsabgabegesetz), (Abweisung)

(, 0483)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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