zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 29, 10. Oktober 1996, Seite R 97

Gehsteigabgabe Innsbruck

In Innsbruck ist bei der erstmaligen bauordnungsmäßigen Herstellung des vor dem Anwesen gelegenen Gehsteiges eine Gehsteigabgabe zu entrichten - (§ 2 Abs. 2 Innsbrucker Gehsteigabgabegesetz), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...