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SWK 29, 10. Oktober 1996, Seite R 97
Liebhaberei: Vermietung
•Die Untervermietung einer Wohnung ist jedenfalls als Liebhaberei zu behandeln, wenn der Hauptmietzins höher ist als die vereinnahmte Untermiete - (§ 2 Abs. 2 EStG 1972), (Abweisung)
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