Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Familienbeihilfe: Anspruch
•Zur Feststellung, ob einem türkischen Gastarbeiter Familienbeihilfe für seine in der Türkei lebenden sieben Kinder wegen überwiegender Kostentragung zusteht, sind die Unterhaltskosten der Kinder in der Türkei den festgestellten Geld- und Sachleistungen des Gastarbeiters gegenüberzustellen - (§ 2 Abs. 1 lit. a FLAG), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)
()