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SWK 29, 10. Oktober 1996, Seite 097

Werbungskosten: Fortbildung

Der Beschwerdeführer schloß seine Ausbildung an einer Höheren Technischen Bundeslehr- und Versuchsanstalt, Fachrichtung Elektronik, mit Matura ab und ist seither als Bankangestellter tätig. Im Zusammenhang mit seiner Teilnahme an einem fünfsemestrigen Universitätslehrgang mit dem Gegenstand "Angewandte Informatik" beantragte er die Berücksichtigung der im Veranlagungsjahr dafür getätigten Aufwendungen von 116.343,82 S als Werbungskosten. Strittig ist, ob die Aufwendungen nichtabzugsfähige Ausbildungskosten oder abzugsfähige Fortbildungskosten sind.

"Entscheidend für die Wertung eines Universitätsstudiums bzw. Universitätslehrgangs als Maßnahme der beruflichen Fortbildung oder der Berufsausbildung ist, ob ein derartiges Studium über die bloße Fortentwicklung der im bisherigen Beruf erworbenen Kenntnisse weit hinausgeht und durch den Abschluß des Studiums eine neue Grundlage für die sodann auf dem Studiumabschluß beruhende - und nicht auf den seinerzeitigen Beruf des Lehrgangsteilnehmers beschränkte - Berufstätigkeit geschaffen wird. Die durch ein derartiges Studium erweiterten Lebenschancen dürfen also nicht außerhalb der Sphäre der Einkunftsquelle liegen, deren Erhaltung die berufli...

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