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Wiener Parkometergesetz
• Mehrere gleichartige Übertretungen des Wr. Parkometergesetzes zu verschiedenen Abgabenzeiträumen sind keinfortgesetztes Delikt, sondern können einzeln bestraft werden - (§ 4 Abs. 1 Wr. Parkometergesetz), (Abweisung)
(2 VwGH-Erk. , 95/17/0155 bis 0158, 0160 bis 0162, 95/17/0171)