Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 29, 10. Oktober 1996, Seite R 94

Interessenbeitrag OÖ

In Oberösterreich ist auch für die Umsätze aus der Dauervermietung von Geschäftsräumlichkeiten Interessentenbeitrag nach dem OÖ Tourismusgesetz zu entrichten - (§ 37 OÖ TourismusG), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...