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SWK 29, 10. Oktober 1996, Seite R 94
Interessenbeitrag OÖ
•In Oberösterreich ist auch für die Umsätze aus der Dauervermietung von Geschäftsräumlichkeiten Interessentenbeitrag nach dem OÖ Tourismusgesetz zu entrichten - (§ 37 OÖ TourismusG), (Abweisung)
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