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SWK 29, 10. Oktober 1996, Seite R 94

Vergnügungssteuer Wien

Die Wiener Vergnügungssteuer für einen Spielapparat, durch dessen Betätigung optisch oder akustisch eine Aggressionshandlung mit Verletzung von Menschen dargestellt wird, beträgt 14.000 S je begonnenen Monat - (§ 6 Wr. Vergnügungssteuergesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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