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SWK 29, 10. Oktober 1996, Seite 094

Vergnügungssteuer Wien

Die Wiener Vergnügungssteuer für einen Spielapparat, durch dessen Betätigung optisch oder akustisch eine Aggressionshandlung mit Verletzung von Menschen dargestellt wird, beträgt 14.000 S je begonnenen Monat - (§ 6 Wr. Vergnügungssteuergesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF. DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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