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Vermächtnis an Kapitalgesellschaft
Vermächtnis an Kapitalgesellschaft (§ 1 ErbStG)
Ein Vermächtnis zugunsten einer Kapitalgesellschaft, deren (mittelbarer) Alleingesellschafter der Erblasser war, unterliegt der Erbschaftssteuer auch dann, wenn auf den mit dem Vermächtnis belasteten Alleinerben im Wege der Gesamtrechtsnachfolge auch die (mittelbare) Alleingesellschafterstellung des Erblassers übergegangen ist (BFH , II R 16/93 in BB 1996, 1754).