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Überhöhte Miete
Überhöhte Miete (§ 21 BAO)
Vermietet der Schwiegervater seinem Schwiegersohn eine Liegenschaft auf Basis einer umsatzabhängigen Miete, dann hält diese Vereinbarung dem Fremdvergleich nicht stand, wenn die tatsächlich zu leistenden Mieten den objektiv zu erwirtschaftenden Ertrag beträchtlich übersteigen (LS 40/96 in FJ 1996, 206).