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Vorsteuerberichtigung bei Großreparaturen EG-widrig
Vorsteuerberichtigung bei Großreparaturen EG-widrig (§ 12 Abs. 10 UStG)
Nach der 6. EG-Richtlinie ist eine Berichtigung des Vorsteuerabzuges wegen Änderung des Verwendungszweckes nur bei Investitionsgütern vorgesehen. Eine Großreparatur ist nach der Rechtsprechung des EuGH kein Investitionsgut. Daher ist § 12 Abs. 10 UStG EG-widrig (Artikel von Erich Novacek in RdW 1996, 449 f.).