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Entschädigung für umfassendes Wettbewerbsverbot
Entschädigung für umfassendes Wettbewerbsverbot (§ 37 EStG)
Eine Entschädigung für ein Wettbewerbsverbot, das im Zusammenhang mit der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses ausbezahlt wird, ist eine Entschädigung nach § 32 Z 1 EStG (Änderung der Rechtsprechung durch BFH , XI R 43/94 in BB 1996, 1811 f.).