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Incentive-Reise
Incentive-Reise (§ 15 EStG)
Nimmt ein angestellter Geschäftsführer unentgeltlich an einer von einem Geschäftspartner seines Arbeitgebers veranstalteten und vorwiegend touristisch ausgerichteten Reise teil, ist der Wert des zugewendeten Vorteils als Arbeitslohn des Geschäftsführers zu erfassen (BFH , VI R 10/96 in BB 1996, 1920).