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SWK 29, 10. Oktober 1996, Seite A 537

Zur EU-Konformität von umsatzsteuerähnlichen Abgaben

Entsprechen Fremdenverkehrsabgabe, Getränkesteuer und Handelskammerumlage der 6. MWSt-RL?

(BMF) - In letzter Zeit wurde mehrmals die Meinung geäußert, die Getränkesteuer, die in Österreich eingehobenen Fremdenverkehrsabgaben und die Handelskammerumlage könnten nach der Mehrwertsteuerrichtlinie der EU unzulässig sein. Bei Fremdenverkehrsabgaben, die Vereinen zufließen, und bei der Handelskammerumlage, die einer Interessenvertretung zufließt, stellt sich die Frage, ob hier die Mehrwertsteuerrichtlinie überhaupt zur Anwendung kommen kann, da diese Beiträge innerstaatlich nicht als Abgaben im Sinne der österreichischen Finanzverfassung anzusehen sind.

Art. 33 der 6. Mehrwertsteuer-Richtlinie stellt gemäß der derzeitigen Judikatur des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) darauf ab, daß die Einführung von Steuern verhindert werden soll, die das Funktionieren des gemeinsamen Mehrwertsteuersystems dadurch beeinträchtigen, daß sie den Waren- und Dienstleistungsverkehr in einer der Mehrwertsteuer vergleichbaren Art und Weise belasten. Diese Voraussetzungen treffen jedoch auf die genannten Steuern nicht zu, insbesondere weil sie keine Formalitäten beim Grenzübergang hervorrufen. Hinzu kommt, daß ...

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