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SWK 23, 15. August 1996, Seite 240

Nochmals: Stadterneuerung der Jahre 1987 und 1988

Zu dem in SWK-Heft 18/1996, Seite A 323 f., abgedruckten Artikel von Dr. Gerhard Kohler schreibt Herr Dkfm. Heinz Flieder, Steuerberater in Wien:

„Mit großem Interesse habe ich Ihren erfrischenden Artikel auf Seite A 323 des Heftes Nr. 18 der SWK gelesen.

Da ich bei einem meiner Klienten so einen alten Fall der Absetzung gemäß § 28 Abs. 2 Z 3 EStG 1972 habe, habe ich mir da auch schon einige Gedanken gemacht und könnte mir vorstellen, daß der Gesetzgeber (oder wie Sie so schön schreiben ,oder wer auch immer es war') die Bestimmung des § 119 Abs. 3 EStG 1988 doch nicht übersehen hat, weil die Verhältnisse zur Zeit des EStG 1972 insofern anders lagen, als damals die vereinnahmten Subventionen nicht gegen den Herstellungsaufwand zu verrechnen waren, sondern als Einnahme behandelt werden mußten - siehe Kohler/Nidetzky, Steuerhandbuch Vermietung und Verpachtung, Seite 149 letzter Absatz.

Wenn nunmehr solche Subventionen in den Jahren vor 1989 gewährt worden sind und in 10 Jahresraten ausbezahlt werden, dann wären (wenn der Gesetzgeber nunmehr § 119 Abs. 3 EStG 1988 im Sparpaket gestrichen hätte) restliche Subventionseingänge als Einnahme zu erfassen, aber die restlichen Zehntelabsetzungen würden wegfallen.

Obwohl der Gesetzgeber in vielen Punkten des Sparpakets seine...

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