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SWK 23, 15. August 1996, Seite R 73

Kanalanschlußgebühr OÖ

Kanalanschlußgebührist auch zu entrichten, wenn ein bisheriger Reinwasserkanal an eine neue Kanalisationsanlage angeschlossen wird und damit für die Ableitung aller Abwässer gesorgt ist - (§ 1 Abs. 1 lit. a OÖ Interessentenbeiträge-Gesetz), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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