Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 23, 15. August 1996, Seite 072

Familienbeihilfe für Studenten

Für einen volljährigen Studenten, der zu keinen Prüfungen antrat, konnte auch bis 1992 keineFamilienbeihilfe bezogen werden - (§ 2 Abs. 1 lit. b FLAG i. d. F. BGBl. 604/1987), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...