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SWK 23, 15. August 1996, Seite R 69

Getränkesteuer bei Insolvenz

DerMasseverwalter kann nicht wegen Nichtentrichtung der Getränkesteuer bestraft werden, weil der Gemeinschuldner im fortgeführten Betrieb ohne Wissen des Masseverwalters Schwarzverkäufe durchgeführt und die Getränkesteuer nicht abgeführt hat - (§ 54 Abs. 1 Wr. AO), (Aufhebung wegen Verletzung von Verfahrensvorschriften)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE)
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