Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
ÖBA 10, Oktober 2017, Seite 678

Neues zum Delisting von Gesetzgeber und OGH

Alexander Wimmer

Im Zuge des am neu in Kraft tretenden BörseG 2018 sind erstmals Regelungen für Delistings vorgesehen. Zudem urteilte jüngst der OGH (noch zur bestehenden Rechtslage) zu grundlegenden Fragen des kalten Delistings. Der Beitrag hat demnach zum Ziel, einen Überblick über die neuen Bestimmungen zum Delisting zu geben bzw deren Brennpunkte aufzuarbeiten sowie die Aussagen der OGH-Entscheidung für die neue Rechtslage fruchtbar zu machen.

In the course of BörseG 2018, which will enter into force on , for the first time legal requirements are envisaged for delisting. Additionally, the OGH recently ruled (de lege lata) on fundamental questions of cold delistings. Thus, the aim of the present article is to review the new statutory rules on delistings and their crucial aspects, as well as to harness the main legal statements of the respective ruling of the Highest Court de lege ferenda.

Stichwörter: reguläres Delisting, kaltes Delisting, Aktionärsstellung, Anlegerschutz, Pflichtangebot, Übernahmeangebot, Hauptversammlungsbeschluss, zustimmungspflichtiges Geschäft, Anfechtungs- und Nichtigkeitsklagen, Beschlussmängel, Rechtsmissbrauch.

JEL-Classification: G 15, K 11, O 15.

1. Ausgangspunkt

Anders als für...

Daten werden geladen...