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SWK 18, 20. Juni 1996, Seite 056

Vergnügungssteuer Wien

Ein Warengewinnautomat der Type "Talismat", der gleichzeitig mit unterschiedlichen Warenarten gefüllt ist, unterliegt in Wien der

Vergnügungssteuer – (§ 6 Abs. 1 Wr. VGSG), (Abweisung)

(5 VwGH-Erk. , 95/17/0411, , 95/17/0412, , 95/17/0413, , 95/17/0414, , 95/17/0415)

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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