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SWK 18, 20. Juni 1996, Seite R 54

Verjährungsfrist: Unterbrechung

Die Erlassung von Feststellungsbescheiden oder die auf die Feststellung von Einkünften gerichteten Amtshandlungen unterbrechen die

Verjährungsfrist auch dann, wenn sie nicht von dem für die Einkommensteuerfestsetzung (sondern von dem für den Grundlagenbescheid) sachlich und örtlich zuständigen Finanzamt gesetzt wurden – (§§ 207 bis 209 BAO), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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