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SWK 18, 20. Juni 1996, Seite 053

Baurecht: IFB?

Beim

Baurecht können die abgezinsten Bauzinsen nicht aktiviert und dafür der Investitionsfreibetrag beansprucht werden – (§ 10 EStG 1972)

Die beschwerdeführende GmbH schloß im Jahre 1987 mit einer Stadtgemeinde einen Baurechtsvertrag für einen Zeitraum von 80 Jahren ab. Für die Bilanz zum 31. März S. 0541988 ermittelte die Beschwerdeführerin die Anschaffungskosten des Baurechts mit 16.813.932 S (Grunderwerbsteuer 209.397 S zuzüglich abgezinster Verbindlichkeit an die Stadtgemeinde aus dem Baurechtsvertrag 16.604.535 S). Hierauf wurden stille Rücklagen aus einem Verkauf einer Liegenschaft übertragen (624.048 S) und die verbleibenden 16.189.884 S unter dem Titel Baurecht als Aktivposten der Bilanz ausgewiesen. Die kapitalisierte, auf die gesamte Vertragsdauer entfallende Bauzinsverpflichtung (16.604.535 S) wurde passiviert. Die Beschwerdeführerin machte einen Investitionsfreibetrag von 20% geltend.

"Mit der Frage der aktivierungsfähigen Anschaffungskosten eines Baurechtes hat sich der Verwaltungsgerichtshof in seinem ... Erkenntnis vom , 936/74, Slg. 4803/F, auseinandergesetzt und ist dabei zu folgender Auffassung gelangt: Auch wenn es zutrifft, daß es sich beim Baurecht um ein Wirtschaf...

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