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ÖBA 10, Oktober 2017, Seite 667

Entwurf von Leitlinien zu Berichtspflichten über Betrugsfälle gemäß PSD2 veröffentlicht

Am veröffentlichte die EBA ein Konsultationsdokument zu Leitlinien in Zusammenhang mit Berichtspflichten über Betrugsfälle gemäß Art 96 Abs 6 der Zahlungsdiensterichtlinie 2 (Payment Services Directive 2, PSD2). Art 96 Abs 6 PSD2 verpflichtet Zahlungsdienstleister, den für sie zuständigen Behörden mindestens einmal jährlich statistische Daten zu Betrugsfällen in Verbindung mit den unterschiedlichen Zahlungsmitteln vorzulegen. Die betreffenden Behörden stellen diese Daten wiederum der EBA und der EZB in aggregierter Form zur Verfügung.

Das Konsultationspapier enthält Leitlinien für die Übermittlung von Informationen zu missbräuchlichen bzw betrügerischen Zahlungsvorgängen durch die Zahlungsdienstleister sowie durch die zuständigen Behörden. Die Leitlinien für Zahlungsdienstleister befassen sich mit folgenden Themen:

allgemeiner und betrügerischer Zahlungsverkehr;

allgemeine Datenanforderungen;

Meldefrequenz und Meldefristen;

geographische Aufschlüsselung;

Meldung an die Aufsichtsbehörde;

Aufzeichnung/Referenzdaten;

Datenaufschlüsselung.

Anhang 1 der Leitlinien listet generelle Daten auf, die von allen Zahlungsdienstleistern gemeldet werden müssen. Die Anhänge 2 und 3 differenzieren ...

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