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SWK 18, 20. Juni 1996, Seite 020

Mißbrauch bei Fruchtgenußrecht

Mißbrauch bei Fruchtgenußrecht (§§ 21 bis 24 BAO)

Die Gattin eines Steuerberaters erwarb das Fruchtgenußrecht an der Eigentumswohnung, die der Gatte für die Kanzlei angemietet hat. Der Steuerberater entrichtete nun die Miete an die Gattin und erwarb die Eigentumswohnung. Das Finanzamt wertete diesen zugegeben ungewöhnlichen und umständlichen Weg als Mißbrauch und behandelte die Mietezahlungen als Einkommensverwendung. (RME 38 in ÖStZ 1996, 266)

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