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Garage und Vorsteuerabzug
Garage und Vorsteuerabzug (§ 12 Abs. 2 Z 2 c UStG)
Der Vorsteuerausschluß betrifft die Leistungen im Zusammenhang mit dem Betrieb eines KFZ. Zu diesen gehören auch die Kosten der Abstellung, sodaß für die Garagenmiete kein Vorsteuerabzug besteht. Wird hingegen ein Betriebsgebäude mit einer Garage errichtet, dann steht die Errichtung eines Gebäudes als Zweck des Leistungsaustausches in einer solchen Weise im Vordergrund, daß ein unmittelbarer Zusammenhang S. E 20zwischen der Errichtung der Garage und dem Betrieb eines PKW nicht mehr bejaht werden kann. Damit steht für die Garage der Vorsteuerabzug zu. ()