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SWK 18, 20. Juni 1996, Seite E 19

Pensionszusage

Pensionszusage (§ 8 Abs. 1 KStG)

Wird der 50jährigen Gesellschafter-Geschäftsführerin eine Pensionszusage gegeben, nach der sie bereits mit Vollendung des 55. Lebensjahres in Pension gehen kann, so hält dies keinem Fremdvergleich statt. Denn ein Pensionseintritt von Führungskräften ist in der Privatwirtschaft mit dem 55. Lebensjahr unüblich. (RME 34 in ÖStZ 1996, 265)

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