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Vertreterbetriebsstätte
Vertreterbetriebsstätte (§ 98 Z 3 EStG)
Besteht die beschränkte Steuerpflicht durch die Bestellung eines inländischen Vertreters, so ist einer bloßen Vertreterbetriebsstätte kein Gewinn zuzurechnen. Die Vertreterbetriebsstätte könnte nur dann einen eigenen Gewinn erwirtschaften, wenn der Vertreter Angestellter und die Vergütung an den Vertreter geringer als das Vertreterhonorar sei. Ansonsten könne kein Gewinn entstehen, da der Gewinn durch das Honorar des Vertreters auf Null gestellt wird. (Artikel von Klaus Sieker in BB 1996, 987 ff., unter Bezugnahme auf das BFH-Urteil vom , BStBl. II 1995, 238 und der Entscheidung des United Taxes Court 104 TC No. 27)