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Lehrbeauftragte
Lehrbeauftragte (§ 22 EStG)
Bei einem Lehrauftrag von 14 Stunden hat die Behörde zu untersuchen, ob damit eine so feste Eingliederung in den Betrieb verbunden ist (zeitliche und örtliche Bindung des Lehrbeauftragten und seine Abhängigkeit zum Institut), daß sich die Tätigkeit faktisch nicht mehr von der eines Dienstnehmers unterscheidet. ()