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ÖBA 10, Oktober 2017, Seite 666

Änderung der Eigentümerkontrollverordnung und der Zentralen Gegenparteien-Eigentümerkontrollverordnung

Am wurde der Ministerialentwurf zur Änderung der Eigentümerkontrollverordnung 2016 (EKV 2016) und am der Ministerialentwurf zur Änderung der Zentralen Gegenparteien-Eigentümerkontrollverordnung (ZG-EKV) veröffentlicht. Durch die Änderungen sollen die beiden Verordnungen an die gemeinsamen Leitlinien der EBA, ESMA und EIOPA zur aufsichtlichen Beurteilung des Erwerbs und der Erhöhung von qualifizierten Beteiligungen im Finanzsektor der europäischen Aufsichtsbehörden (JC/GL/2016/01) angepasst werden.

Das System der beiden Verordnungen wird grundsätzlich beibehalten. Es werden jedoch Anforderungen geändert bzw ergänzt. Die allgemeinen Informationen, die vorgelegt werden müssen, werden beispielsweise ergänzt um Informationen zu Personen, die die Geschäfte der Gesellschaft tatsächlich leiten, und um Informationen zu jenen Personen, die der Anzeigepflichtige als Geschäftsleiter einsetzen möchte. (Anm.: Anzeigepflichtiger ist die Person, die einen Anteil an der Bank bzw der zentralen Gegenpartei erwerben will.) Die Informationen zur Zuverlässigkeit werden unter anderem ergänzt um Informationen zu Exekutionsverfahren, Kündigungen und disziplinarischen Maßnahmen. Darüber hinaus werden die Angaben zu Beteiligungsve...

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