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SWK 18, 20. Juni 1996, Seite 017

Rückstellung für Produkthaftung

Rückstellung für Produkthaftung (§ 4 Abs. 4 EStG)

Werden von einer Einzelfirma Lederprodukte erzeugt und die Produkte von einer Personengesellschaft als Handelsgesellschaft vermarktet, dann ist bei fehlerhafter Erzeugung beim Erzeugungsbetrieb eine Rückstellung zu bilden, weil eine "mittelbare" Inanspruchnahme droht, auch wenn bisher nur der Handelsgesellschaft Schadenersatzansprüche angedroht worden sind. ()

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