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Bürgschaftsübernahme durch Rechtsanwalt
Bürgschaftsübernahme durch Rechtsanwalt (§ 4 Abs. 4 EStG)
Hat ein Rechtsanwalt die von ihm angestrebte Position eines Syndikus einer GmbH nur deshalb erlangt, weil er eine Bürgschaft übernommen hat, so ist die Bürgschaftsübernahme untrennbar mit der Tätigkeit als Anwalt verbunden, sodaß eine betriebliche Veranlassung besteht. ()