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Grenzen der Telefaxwerbung
Die österreichischen Gerichte setzen der unerwünschten Telefaxwerbung Grenzen
Die unerwünschte Zusendung von Telefaxwerbung wird im geschäftlichen Alltag immer mehr zum Ärgernis. Zwei erst 1995 veröffentlichte Entscheidungen, eine vom Oberlandesgericht Grazund eine weitere Entscheidung des Landesgerichtes für Zivilrechtssachen für Wienzeigen jedoch auf, wie derartigen unerwünschten Belästigungen entgegengetreten werden kann.
Der im heutigen Geschäftsleben bereits völlig übliche und auch im privaten Bereich rapide zunehmende Gebrauch von Telefaxgeräten hat zu einer neuen Form der unerwünschten Werbung geführt: dem uneingeladenen Übermitteln von Werbung über Telefax. Schon 1990 wurde zutreffend darauf hingewiesen, daß die von der Judikatur für die unerbetene Telefonwerbung (cold calling) herausgearbeiteten Kriterien sich ohne große Probleme auch auf die Direktwerbung durch Telefax übertragen lassen. Die Belästigung durch unerwünschte Telefaxe entspricht insgesamt durchaus der durch unerwünschte Werbeanrufe eintretenden Belästigung. Einerseits wird das Gerät abgenutzt und für andere, ein- oder ausgehende Sendungen blockiert. Andererseits geht das Verbrauchsmaterial (insbesondere Papier und Toner) auf Kosten des Empfängers und ist bei diesem auch ein nicht unerhe...