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ÖBA 10, Oktober 2017, Seite 666

Änderung des Verbraucherzahlungskontengesetzes

Am wurde ein Ministerialentwurf zur Änderung des Verbraucherzahlungskontengesetzes (VZKG) veröffentlicht. Durch die vorgeschlagenen Änderungen des VZKG soll ein Ausgleich zwischen den Interessen von Verbrauchern und den Interessen von Geldautomatenbetreibern geschaffen werden. Letztere haben jüngst verstärkt damit begonnen, für Bargeldbehebungen von Verbrauchern ein Entgelt zu verrechnen.

Die Vereinbarung von Entgelten für Bargeldbehebungen am Geldautomaten soll nach dem novellierten VZKG nur zulässig sein, wenn der Verbraucher im Rahmen der Kontoeröffnung die Möglichkeit hatte, zwischen den beiden folgenden Varianten zu wählen:

1.

ein Zahlungskonto mit einem Pauschalentgelt, durch das auch alle Bargeldabhebungen am Geldautomaten abgegolten sind, oder

2.

die Bezahlung eines Entgelts für einzelne Bargeldbehebungen vom Zahlungskonto.

Variante zwei ist nur zulässig, wenn die Vertragsbestimmung mit dem Verbraucher individuell vereinbart wurde. Unabhängige Betreiber von Geldautomaten können vom Verbraucher, unabhängig von der Vereinbarung zwischen dem Verbraucher und dem kartenausgebenden Zahlungsdienstleister, ein Entgelt für Bargeldabhebungen vom Geldautomaten verlangen. Der kontoführ...

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