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Innergemeinschaftliche Lieferungen an eine Vielzahl von Abnehmern
Zur (Un-)Zweckhaftigkeit des österreichischen "Pommes-frites-Erlasses"
Nach Einführung des Binnenmarktes in Deutschland im Jahr 1993 hat sich gezeigt, daß insbesondere kleine Abnehmer eine Scheu vor dem Formalismus der Erwerbsbesteuerung haben.Dies führte dazu, daß diese Klein-Abnehmer in der Folge nicht mehr von nähergelegenen Lieferanten eines anderen Mitgliedstaates einkauften und damit den Intentionen des gemeinsamen Marktes nicht entsprachen. So wurden z. B. deutsche Imbißstuben in grenznahen Gebieten von holländischen Pommes-frites-Lieferanten versorgt. Nach Einführung des Binnenmarktes hätten die Betreiber dieser Imbißstuben für die Lieferung der Pommes frites Erwerbsteuer berechnen müssen. Da ihnen dies vielfach zu kompliziert erschien, sind sie lieber auf innerdeutsche Lieferanten ausgewichen, die eine Rechnung mit "normaler" MWSt legten.
"Zur Beseitigung dieses Problems wurde im Frühjahr 1993 Einvernehmen zwischen den Finanzbehörden der EG-Staaten erzielt, daß eine ,freiwillige' Entrichtung der Erwerbsteuer im Bestimmungsland durch den Lieferer zugelassen werden kann."
Gemäß dem deutschen IV C 3 – S 7100 a – 30/93 – wurde die freiwillige Erwerbsbesteuerung als Verbringung unter folgenden Voraussetzungen al...