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Aktuelles aus der Steuerpraxis
Informationen aus dem Fachsenat für Steuerrecht
1. Strukturanpassungsgesetz 1996
Das Strukturanpassungsgesetz 1996 ist mittlerweile als BGBl. Nr. 201 vom kundgemacht worden. Die Bemühungen der Kammer der Wirtschaftstreuhänder um Entschärfung der Härten waren leider nicht im angestrebten Ausmaß erfolgreich. Hauptverantwortlich dafür waren aber weder mangelnde fachliche Argumente noch fehlendes Verständnis auf seiten des BMF, sondern die Tatsache, daß jedes als materiell erachtete "Aufschnüren" des ausgehandelten Kompromißpakets zu einem Scheitern der notwendigen Budgetkonsolidierung geführt hätte. Angesichts dieses politisch vorgegebenen Rahmens waren unsere Bemühungen von vornherein wenig chancenreich. Unter diesem Aspekt muß es trotzdem als Erfolg gewertet werden, daß es gelungen ist, einige Härten der ursprünglichen Vorhaben zu entschärfen. Diesbezüglich wären als Beispiele anzuführen:
• Verlustvorträge aus 1989 und 1990 bleiben erhalten;
• Steuerfreiheit von Sanierungsgewinnen bis 1997;
• Möglichkeit der Besteuerung von Veräußerungs-, Aufgabe- und Liquidationsgewinnen aus 1996 und 1997 erst im Jahr 1998;
• Zeitlich unbeschränkte Anrechnung der Mindestkörperschaftsteuer;
• Anrechnung der Mindestkörperschaftsteuer auf die Einkommens...