Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
VfGH: Mineralwasserverordnung
• Ende des
Glasflaschengebotes für natürliche Mineralwässer – Mineralwasserverordnung 1994, BGBl. Nr. 552/1994, Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaften vom , 80/777/EWG, ABl. der Europäischen Gemeinschaften Nr. L 229 vom , Richtlinie des Rates vom über Verpackungen für flüssige Lebensmittel (ABl. Nr. L 176 vom , S. 18), Art. 5, 100 EG-Vertrag
Die mit § 6 der Mineralwasserverordnung 1994 intendierte Fortgeltung des Glasflaschengebotes für natürliche Mineralwässer kraft Mineralwasserverordnung 1935 ist (auch befristet bis ) mit der Rechtslage nach europäischem Gemeinschaftsrecht, insbesondere mit der Vorschrift des Anhangs II Z 2 lit. c und der EU-Mineralwasserrichtlinie vom nicht vereinbar. Die Mineralwasserverordnung 1994 ist sohin dergestalt auszulegen und anzuwenden, daß im Sinne der zitierten Richtlinie alle Behältnisse für das Inverkehrbringen natürlicher Mineralwässer zuzulassen sind, sofern diese Behältnisse nur die mikrobiologischen und chemischen Merkmale natürlicher Mineralwässer nicht verändern. (Zurückweisung)
()