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SWK 16, 1. Juni 1996, Seite 046

Verbilligtes Benzin für Arbeitnehmer

Der Vorteil der stark verbilligten Abgabe von Treibstoff an der Tankstelle des Arbeitgebers ausschließlich an Arbeitnehmer und Pensionisten sowie deren Angehörige ist

lohnsteuerpflichtig – (§ 15 Abs. 2 EStG 1972)

Die beschwerdeführende Stadtgemeinde gab an ihrer Tankstelle Treibstoffe nur an Gemeindebedienstete, Gemeindepensionisten und deren Ehegatten und Lebensgefährten zu Preisen, die erheblich unter den von Diskonttankstellen (Selbstbedienungstankstellen) lagen, ab, wodurch sich für die Bezieher der Treibstoffe Ersparnisse von rund 1,7 Mio. S ergaben.

"Von Vorteilen aus Dienstverhältnissen kann ... nur dann nicht gesprochen werden, wenn solche nicht nur den Arbeitnehmern, sondern auch Nichtbediensteten gewährt werden, wie z. B. Groß- und Dauerkunden zugestandene Rabatte ... Bei der laufenden Abgabe von verbilligten Treibstoffen kann von geringfügigen, somit nicht steuerbaren Annehmlichkeiten keine Rede sein. Abgesehen davon, daß der Begriff ,Annehmlichkeiten' nur ein Etikett darstellt, das keineswegs als taugliches Kriterium für eine Qualifizierung als Arbeitslohn und damit zur Entscheidung über eine Besteuerung herangezogen werden kann, ... stellen nur nicht mehr meßbare Aufmerksamkeiten (z. B. ei...

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