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SWK 16, 1. Juni 1996, Seite 046

Aufgabegewinn: Ermittlung

Ein

Aufgabegewinn ist zeitpunktbezogen zu ermitteln und kann deshalb nur einem einzigen Veranlagungszeitraum zugeordnet werden – (§ 24 Abs. 3 EStG 1972)

"Im Beschwerdefall hat die belangte Behörde den für die Verwirklichung der Betriebsaufgabe zeitlich entscheidenden Schritt in der Veräußerung der Warenvorräte bei gleichzeitiger Übernahme der – bis auf den Gefrierschrank – unverkäuflichen Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens in das Privatvermögen im Jahr 1985 erblickt. Damit wurden aber dem Betrieb des Beschwerdeführers die wesentlichen Grundlagen bereits in diesem Jahr entzogen, weil insbesondere ohne Warenvorräte eine Bäckerei nicht mehr betrieben werden kann." (Aufhebung wegen Rechtswidrigkeit des Inhaltes)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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