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SWK 16, 1. Juni 1996, Seite R 45

Parkometergesetz Wien

Zur Entscheidung über eine Berufung gegen eine Bestrafung wegen Übertretung nach dem Wiener

Parkometergesetz ist auch für einen außerhalb Wiens wohnenden Beschwerdeführer der Unabhängige Verwaltungssenat Wien zuständig – (§ 27 Abs. 1 VStG), (Abweisung)

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Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
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