zurück zu Linde Digital
TEL.: +43 1 246 30-801  |  E-MAIL: support@lindeverlag.at
Suchen Hilfe

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
SWK 16, 1. Juni 1996, Seite R 44

Aussetzungszinsen Graz

Die Landeshauptstadt Graz war bis 31.

Dezember 1993 berechtigt, Aussetzungszinsen in Höhe von 5% über der jeweiligen Bankrate vorzuschreiben – (§ 161 a Abs. 8 Stmk. LAO), (Abweisung)

()

Rubrik betreut von: BEARBEITET VON DR. DIETRICH ROESSLER (VfGH-ERKENNTNISSE) UND PROF DR. FRANZ WEILER (VwGH-ERKENNTNISSE)
Daten werden geladen...