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SWK 16, 1. Juni 1996, Seite 294

Aus der Arbeit der BMF-Fachabteilungen

Rechtsansichten des Finanzministeriums zu steuerlichen Tagesfragen

Begünstigte Mitarbeiterbeteiligung (§3 Z 15 lit. b)

(BMF) – Die gewählte Form der begünstigten Mitarbeiterbeteiligung (für neun Aktien eine Gratisaktie) entspricht in ihrem Wesen einer Rabattgewährung. § 3 Z 15 lit. b des Einkommensteuergesetzes 1988 umfaßt sowohl die unentgeltliche als auch die verbilligte Abgabe von Beteiligungen an Mitarbeiter. Dementsprechend unterliegen entweder die Freianteile oder die verbilligt abgegebenen Anteile der Behaltefrist. Da sie wie oben dargestellt den Weg der Rabattgewährung gewählt haben, sind alle vom Mitarbeiter erworbenen Anteile von der fünfjährigen Behaltefrist betroffen. (

Pensionsrückstellung gemäß §14 EStG 1988

(BMF) – Gemäß § 14 Abs. 7 EStG 1988 kann für schriftliche, rechtsverbindliche und unwiderrufliche Pensionszusagen und für direkte Leistungszusagen im Sinne des Betriebspensionsgesetzes in Rentenform eine Pensionsrückstellung gebildet werden.

Pensionszusagen, die dem BPG unterliegen, berechtigen nur dann zu einer Pensionsrückstellung gemäß § 14, wenn sie die Voraussetzungen dieses Gesetzes dem Grunde nach erfüllen. Derartige Pensionszusagen müssen somit auch dem Gleichbehandlungsgebot des § 18 Abs. 1 BPG entsprechen.

Gemäß § 18 Abs. 1 leg. cit. hat der Arbeitgeber...

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