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FX-Kreditvertrag: Formulierung „bis zu bestimmtem Euro-Gegenwert“ erfüllt Bestimmheitserfordernisse
https://doi.org/10.47782/oeba202305036901
Kreditverträge, die die Kreditsumme in einer ausländischen Währung mit dem Euro-Gegenwert umschreiben, sind als ausreichend bestimmt anzusehen, wenn idF das CHF Kreditkonto des Kreditnehmers mit einem bestimmten CHF Betrag belastet wurde, sich aus den Kontoauszügen der konkret herangezogene Umrechnungskurs ergab und die Kreditnehmer auf diese Weise Kenntnis vom Kreditbetrag in CHF erhielten und ihn nicht beanstandeten.
Eine im Verbandsverfahren als intransparent beurteilte Klausel kann vor dem Hintergrund der individuellen Vereinbarung klar und verständlich sein.
Aus den Entscheidungsgründen:
[1] Die Kl schlossen als Verbraucher am 2./ mit der Bekl, einer in Ö tätigen Bank, einen Kreditvertrag mit einer Laufzeit bis ab. In diesem Vertrag verpflichtete sich die Bekl den Kl einen in „Euro und Fremdwährung einmalig ausnützbaren Kredit bis zum Gegenwert von € 120.000 in folgender Währung: CHF“ auf ihrem Konto zur Verfügung zu stellen.
Die „AGB der B AG“ enthalten ua folgende Klausel: „Z 75. FX-Kredite sind effektiv, dh in der Währung zurückzuzahlen, in der sie das KI gegeben hat.“
[2] Die...