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Aussetzen und Totalreform bis 2000
Reparatur der derzeitigen Regelung erscheint nicht sinnvoll
Aus dem Sparpaket vom Frühjahr 1996 stößt die neue Sozialversicherungs- bzw. Abgaben- pflicht für freie Dienstverträge bzw. dienstnehmerähnliche Werkverträge auf besondere, vielschichtige Kritik. Im folgenden soll nun zunächst untersucht werden, wieweit der Gesetzeszweck, nämlich die
• Umgehung des Sozialversicherungsschutzes für die sozial Schwächeren zu verhindern, sowie
• die Erschließung neuer Einnahmen für die öffentliche Hand
mit dem derzeitigen Gesetz erreicht werden kann und ob eine Reparatur überhaupt sinnvoll ist. Oder kehren wir besser „zum Start" zurück?
I. KRITIK
1. Verhinderung der Umgehung der Sozialversicherungspflicht
Mag dies bei „freien Dienstverträgen" – also laufender Tätigkeit, jedoch freier Wahl des Arbeitsortes und der Arbeitszeit bzw. Vertretungsmöglichkeit – noch bis zu einem gewissen Grad gelingen, ist für dienstnehmerähnliche Werkverträge der Gestaltungsspielraum so groß, daß sicher gerade die, die des Sozialschutzes besonders bedürfen, diesen nicht erhalten werden.
• Beispiel nach Doralt
Läßt ein Unternehmer innerhalb von 6 Monaten zwei Anzüge fertigen, ist der Arbeitnehmer nicht versicherungspflichtig. Bestellt er jedoch zwei Sakkos und zwei Hosen, fällt zumin...