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ÖBA 5, Mai 2023, Seite 329

Vorübergehende Einigung bei den Trilog-Verhandlungen zur EU Green Bonds Verordnung

Der Rat der Europäischen Union und das Europäische Parlament sind zu einer vorübergehenden Einigung bezüglich des Verordnungsvorschlags über europäische grüne Anleihen gekommen. Der vorliegende Verordnungsvorschlag, welche privaten und öffentlichen Emittenten als harmonisierter freiwilliger „Goldstandard“ zur Verfügung stehen, soll Anleger vor Greenwashing schützen, das Erkennen von grünen Anleihen erleichtern, die Transparenz der Emittenten erhöhen und die Emission grüner Anleihen erleichtern.

Mit dem Verordnungsvorschlag werden einheitliche Anforderungen an Anleiheemittenten festgelegt, die Anlegern weltweit unter der Bezeichnung „europäische grüne Anleihe“ oder „EuGB“ (European green bonds) ökologisch nachhaltige Anleihen bereitstellen wollen, die mit der EU-Taxonomie in Einklang stehen. Zudem werden ein Registrierungssystem und ein Aufsichtsrahmen für externe Prüfer für europäische grüne Anleihen geschaffen.

Der Vorschlagsentwurf wurde bereits am veröffentlicht. Gemäß der vorliegenden vorläufigen Einigung sind insbesondere die folgenden Punkte zu beachten:

  • Alle Erlöse aus EuGBs müssen in wirtschaftliche Tätigkeiten investiert werden, die mit der EU-Taxonomie übereinstimme...

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