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SWK 11, 10. April 1996, Seite 214

Bescheidberichtigung trotz Wiederaufnahme nach einer BP

(A. B.) – Bei einer die Einkommensteuer 1986 bis 1988 umfassenden abgabenbehördlichen Prüfung wurde festgestellt, daß in den aufgrund der Vorbetriebsprüfung wiederaufgenommenen Verfahren für 1984 und 1985 Investitionsfreibeträge gewinnwirksam gebildet worden sind, ohne den im Jahr 1982 gebildeten steuerfreien Betrag gemäß § 9 Abs. 3 EStG ("IRL") von rd. 340.000 S bestimmungsgemäß zu verwenden. Der Berufung gegen die Bescheide, mit denen die Einkommensteuerbescheide 1984 und 1985 um die als Investitionsfreibeträge geltend gemachten Summen gemäß § 293 b BAO berichtigt wurden, wurde vom Berufungssenat Folge gegeben: Die neuen Sachbescheide seien zwar rechtswidrig. Sie könnten aber nicht mehr als "auf der Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen" beruhend angesehen werden. Die Bescheide seien vielmehr als das Ergebnis einer die Berufungsjahre betreffenden Betriebsprüfung ergangen.

Dagegen richtete sich die Beschwerde des Präsidenten der Finanzlandesdirektion, die zur Aufhebung der angefochtenen Berufungsentscheidung wegen Rechtswidrigkeit ihres Inhalts führte: Eine "Übernahme offensichtlicher Unrichtigkeiten aus Abgabenerklärungen", die zur Berichtigung des betreffenden Bescheides berech...

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