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ÖBA 5, Mai 2023, Seite 309

Newsline

https://doi.org/10.47782/oeba202305030901

Franz Rudorfer

1. Topthemen

Nachhaltige Immobilienkreditvergabe / FMA-KIM-V

Die KIM-V wurde zwar in gewissen Bereichen angepasst, wie aber bereits nach der Entscheidung des FMSG (Finanzmarktstabilitätsgremium) vom 13. Februar absehbar, wurde wichtigen Anliegen und Argumenten der Kreditwirtschaft sowie weiterer betroffener Branchen im Wesentlichen nicht Rechnung getragen. Die Änderungen reichen bei weitem nicht aus, um die negativen Effekte auf die Wirtschaft und die Schaffung von Wohneigentum einzugrenzen. Die novellierte KIM-V, die bereits am in Kraft getreten ist, sieht folgende Anpassungen vor:

  • Zwischenfinanzierungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Wohnsitzes von Kreditnehmer und deren Angehörigen stehen, werden vom Anwendungsbereich der KIM-V ausgenommen. Dabei darf diese Zwischenfinanzierung im Hinblick auf das Verwertungsrisiko bis zu 80% des gemäß CRR-Marktwert geschätzten Marktwerts der zu veräußernden Immobilie betragen und für eine maximale Laufzeit von zwei Jahren vereinbart werden.

  • Weiters wurden Vorfinanzierungen von nicht-rückzahlbaren Zuschüssen durch Gebietskörperschaften in Höhe dieser Zuschüsse für einen maximalen Zeitraum von zwei Jahren ebenfalls vom Anwendungsbe...

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